VERFAHRENSBEISTANDSCHAFT

gemäß § 158 FamFG


Als Verfahrensbeistand bin ich als Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche in familiengerichtlichen Verfahren eingesetzt. Für mich als Verfahrensbeistand ist es wichtig den "Kindeswillen" und das "Kindeswohl" festzustellen und zu schützen. Die Feststellung wird in einer schriftlichen Stellungnahme vertreten. Für die Kinder und Jugendlichen stehe ich parteilich ein. 

Die Erfahrung von Selbstwirksamkeit ist stärkend, weshalb ich die Kinder und Jugendlichen in einer freien Willensäußerung  unterstütze. Handlungsleitend für mich ist dabei eine offene Grundhaltung. 

Ich informiere das Kind oder den Jugendlichen in geeigneter Form über den Gegenstand, den Ablauf und den möglichen Ausgang des Verfahrens. Eine entsprechende Begleitung erfolgt im Zusammenhang mit der Bestellung über das Familiengericht.